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DJV Magazine verstoßen gegen Urheberrecht

Auch die zweite Auswertung nach dem Muster „Fotografen haben Namen“ zeigt auf, dass die Magazine des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) und dessen Landesverbände bei Quellenangaben mitunter noch zu wünschen übrig lassen. Im schlimmsten Fall fehlt bei jedem zweiten abgedruckten Foto der Name des Fotografen. Streng genommen ist das jedes Mal ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Die genauen Zahlen und Hintergründe präsentiere ich im Blickpunkt Ausgabe 3/19.

Einmal im Jahr wertet der DJV im Rahmen seiner Aktion „Fotografen haben Namen“ bundesweit an einem bestimmten Stichtag bei Tageszeitungen aus, inwieweit jeweils die Urheber korrekt genannt sind. Die Ergebnisse sind oftmals ernüchternd.

Vor zwei Jahren habe ich erstmals begonnen, nach dem gleichen Muster die Magazine des DJVs und seiner Landesverbände unter die Lupe zu nehmen. Auch hier präsentiert sich viel Licht und Schatten. Den aktuellen Beitrag habe ich mit meinem Kommentar „Dauerlauf in Badelatschen“ erweitert.