Zumindest werden diese bei in Tageszeitungen veröffentlichten Fotos nicht immer konsequent genannt. Dabei ist das kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Einmal im Jahr wertet der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) im Rahmen seiner Aktion „Fotografen haben Namen“ an einem Stichtag Tageszeitungen aus, inwieweit bei Fotos auch die Urheber genannt sind. Für den Blickpunkt Ausgabe 1/19 habe ich das aus hessischer Sicht durchwachsene Ergebnis aus 2018 analysiert.
Es sind Zahlen, die ernüchtern. Bis auf eine Ausnahme fehlen bei den elf im Rahmen der Aktion „Fotografen haben Namen“ untersuchten hessischen Tageszeitungen bei mindestens jedem zweiten abgedruckten Fotos ein Hinweis auf den Urheber. Schlusslichter Fuldaer Zeitung, Hünfelder Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) nennen sogar nur bei knapp jeden dritten Bild den Fotografen.
Auch nach zehn Jahren „Fotografen haben Namen“ ist die Bilanz durchwachsen. Knud Zilian, erster Vorsitzender des DJV Hessen, mahnt, am Ball zu bleiben.